Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung "Unternehmensberater" ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Auch gibt es keine berufliche Kammer.

Honorar

In Deutschland gibt es für Unternehmensberater auch keine staatlich festgeschriebene Gebührenordnung. Alle Berater sind deshalb in der Kalkulation ihrer Honorare frei.

Das Honorar wird vielfach als Zeithonorar nach Aufwand in Personentagen berechnet. Ein Personentag entspricht der Arbeit eines Beraters an einem Tag. Ein Personentag umfasst meist acht bis zehn Zeitstunden. Die Zeitstunden pro Personentag können aber auch niedriger vereinbart werden. Vielfach werden auch Pauschal- oder Festpreis-Honorarmodelle vereinbart.

Die Tagessätze der Beratungsunternehmen varieren stark. Es werden Tagessätze zwischen 1.500 und 6.500 Eurio aufgerufen. Diese große Differenz macht deutlich, wie heterogen der gesamte Markt ist.

Die Honorarhöhe ist von vielen Faktoren abhängig. Das Tageshonorar sollte daher nicht isoliert betrachtet werden. Manchmal ist nämlich ein Berater mit dem niedrigeren Tagessatz insgesamt wesentlich teurer, z.B. weil er mehr Tage braucht. Wie so oft ist entscheiden, "was schlußendlich herauskommt".

Beratungsleistungen der ADVISOR GmbH (Auszug)


1) nur durch hierzu rechtlich legitimierte Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.